Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)

Was sind Lebenspraktische Fähigkeiten?

Alle Fähigkeiten, die man benötigt, um den Alltag zu bewältigen, gehören zu den Lebenspraktischen Fähigkeiten.
Dazu gehören Essensfähigkeiten, die Nahrungszubereitung, der selbständige Einkauf, die persönliche Körperpflege, die Zusammenstellung der Kleidung, häusliche Reparaturen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, kurz alles woraus der jeweilige Alltag besteht.

Wer kann an einer Schulung teilnehmen?

Der Unterricht kann vom Vorschulalter bis ins hohe Erwachsenenalter durchgeführt werden. Es können sowohl Menschen mit einer Sehbehinderung als auch Menschen ohne Sehvermögen sowie alle mit zusätzlichen Beeinträchtigungen teilnehmen.

Wie lange dauert die Schulung Lebenspraktischer Fähigkeiten?

Bei der Vielfalt möglicher Schulungsinhalte lässt sich keine generelle Aussage über die Schulungsdauer treffen. Am besten sprechen Sie mit uns, damit wir gemeinsam einen Schulungs- und Förderplan erarbeiten können, der Grundlage für die Bemessung der Schulungsdauer sein kann.

Welche konkreten Inhalte kann die Schulung Lebenspraktischer Fähigkeiten haben?

Mögliche Inhalte können sein:

  • Persönliche Körperpflege
    • Waschen, Duschen, Baden …
    • Haare waschen und kämmen …
    • Zähne putzen, Rasieren …
    • pflegende und dekorative Kosmetik …
    • Kleidung zusammenstellen
  • An- und Ausziehen
    • Schuhe binden …
    • Handhabung von Verschlüssen …
    • Essensfertigkeiten
    • Einschenken …
    • Brötchen teilen, bestreichen und belegen …
    • Brot bestreichen und belegen …
    • Essen mit Besteck …
  • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Schälen und Zerkleinern von Obst und Gemüse …
    • Umgang mit Herd, Backofen und Mikrowelle …
    • Vorbereitung von Fleisch …
    • Wenden in der Pfanne …
    • Kuchen backen …
    • Umgang mit elektrischen Küchengeräten …
  • Kleiderpflege
    • Kennzeichnen und Zusammenlegen von Kleidungsstücken …
    • Wäsche sortieren …
    • Wäsche waschen, aufhängen und bügeln …
    • Schuhe putzen …
  • Nähen
    • Einfädeln …
    • Knopf annähen …
    • Naht schließen …
    • Einführung in das Nähen mit der Nähmaschine
  • Putzen
    • Reinigen von Arbeitsflächen …
    • Reinigen von Herd und Backofen …
    • Reinigen von Böden …
    • Fenster putzen …
  • Geld
    • Unterscheidung von Münzen
    • Unterscheidung von Scheinen
  • Ordnungs- und Markierungsprinzipien
    • Kennzeichnen von Wäsche …
    • Kennzeichnen von Kassetten, CDs, …
    • Kennzeichnen von Lebensmittelverpackungen …
    • Kennzeichnen von elektrischen Geräten …
  • Häusliche Reparaturen und Umgang mit Werkzeug
    • Glühbirnen auswechseln …
    • Nägel einschlagen …
  • Kommunikation
    • Bedienung von Telefonapparaten …
    • Erlernen der Unterschrift …
    • Erlernen der Blindenschrift …
  • Sonstiges
    • Blumenpflege
    • Babypflege
    • Freizeitgestaltung

Wo und wie wird die Schulung durchgeführt?

Die Schulung wird in der Wohnung des Interessenten durchgeführt. Die Vermittlung erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.

Wer zahlt die Schulung Lebenspraktischer Fähigkeiten?

Zuständig für die Kostenübernahme ist der Sozialhilfeträger. Er übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte die Kosten, abhängig von Einkommen und Vermögen.
Bei Schülerinnen und Schülern werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.
Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation, so ist Leistungsträger gemäß § 26, Abs. 3 SGB IX und §§ 5 und 6 SGB IX je nach Zuständigkeit die gesetzliche Krankenkasse, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung. Kommt keiner dieser Kostenträger in Frage, zahlen viele Betroffene die Leistungen selbst.