Leistungen für Blinde und Sehbehinderte

Das SGB IX sowie eine Vielzahl von Vorschriften in anderen Gesetzen und Verordnungen bieten behinderten Menschen als Nachteilsausgleiche eine Reihe von Rechten und Hilfen. Nachteilsausgleiche können überwiegend nur genutzt werden, wenn eine Schwerbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden kann.

Die folgende Darstellung beschränkt sich auf einen Überblick über die wichtigsten Nachteilsausgleiche.