Parkenausweis für schwerbehinderte Menschen

Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!

 

Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis - den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union".

 

Um den blauen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt -, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis

  • mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)

Der Parkausweis ist kostenlos.

 

Weitere Informationen gibt es hier:

https://service.hessen.de/html/Parkausweis-fuer-schwerbehinderte-Menschen-beantragen-6284.htm