Schwerbehindertenausweis

Wer gilt als schwerbehindert?

Wer nachweisen kann, über einen längeren Zeitraum körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt zu sein, gilt als schwerhindert. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest. Der höchstmögliche Grad beträgt 100, der Ausweis wird ab einem GdB von 50 ausgestellt.

Wo und wie wird der Ausweis beantragt?

Der Ausweis muss beim für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.

  • Darmstadt, Tel.: 06151-738-0
  • Frankfurt, Tel.: 069-15 67-1
  • Fulda, Tel.: 0661-6207-0
  • Gießen, Tel.: 0641-7936-0
  • Kassel, Tel.: 0561-2099-0
  • Wiesbaden, Tel.: 0611-7157-0

Man fordert beim Versorgungsamt ein Formular an und trägt dort seine Krankheiten und deren Folgeerscheinungen ein, sowie die Adressen der im letzten halben Jahr aufgesuchten Ärzte und Kliniken. Bei Empfängern von Blinden- oder Sehbehindertengeld genügt eine Kopie des LWV-Bescheides.

 

Das Formular für den Antrag können Sie hier downloaden:

https://rp-giessen.hessen.de/schwerbehindertenrecht-antr%C3%A4ge-und-infomaterial

Das PDF-Formular ist leider nicht barrierefrei.

 

Sollten Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzen und haben sich Ihre Beschwerden verschlimmert oder sind neue hinzugekommen, benötigen Sie einen Änderungsantrag, den Sie ebenfalls hier downloaden können:

https://rp-giessen.hessen.de/schwerbehindertenrecht-antr%C3%A4ge-und-infomaterial

Das PDF-Formular ist leider nicht barrierefrei.

 

Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, benötigen Sie noch ein Passbild, das Sie dem zuständigen Versogungsamt zuschicken müssen. Der Ausweis wird Ihnen kostenfrei zugestellt.

Wozu berechtigen die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Die Merkzeichen weisen auf bestimmte Sozialleistungen hin. Sie werden - bis auf die Ausnahme "B" - auf die Rückseite des Ausweises gedruckt.

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen "RF" erhält, wer aufgrund seiner Sehbehinderung mit einem GdB von 60 oder mehr eingestuft wird.

 

1. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages (nicht für den Kabelanschluss!)

 

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html?highlight=Behinderung%20behinderung

Auf dieser Seite können Sie auch das Antragformular downloaden oder online ausfüllen und ausdrucken.

 

Sie zahlen als Blinder/Sehbehinderter einen Beitrag von 5,83 € im Monat.

Dem Antrag ist eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.

 

Der Antrag ist an folgende Adresse zu schicken:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

 

Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio bietet außerdem folgende Optionen für die barrierefreie Kommunikation an:

  • Zusätzlicher Versand der Anschreiben des Beitragsservice als Word-, RTF-, PDF-, MP3- oder WAV-Datei per E-Mail oder auf CD
  • Versand der Anschreiben im Großdruck-Format
  • Versand und Empfang von Anschreiben in Brailleschrift

Wenn Sie Sozialleistungen wie z. B. Grundsicherung oder Blindenhilfe beziehen, können Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.


2. Ermäßigung der Telefongebühren (nicht der Grundgebühr!)

 

Wer einen ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlt oder vom Rundfunkbeitrag befreit ist, bekommt von der Deutschen Telekom eine Tarifermäßigung (Sozialanschluss bzw. ISDN-Sozialtarif). Der Telefonanschluss muß auf die Telekom voreingestellt sein. Die Ermäßigung wird von den monatlichen Gesprächsgebühren (nur im Festnetz!) abgezogen.


Der Ermäßigungsantrag muss bei der Telekom mit einem Formblatt gestellt werden, das man unter der Telefonnummer 0800-3301000 gebührenfrei anfordern kann.

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/sozialtarif-bestellen-oder-verlaengern?samChecked=true

Merkzeichen G

Das Merkzeichen "G" erhält, wer aufgrund seiner Sehbehinderung mit einem GdB von 70 oder mehr eingestuft wird.

 

Sie können zwischen folgenden Vergünstigungen wählen:

  • Kfz-Steuerermäßigung von 50%, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist (Antragstellung beim Finanzamt).

oder

  • Wertmarke für 80,- € pro Jahr - ausgestellt vom Versorgungsamt für kostenlose Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in allen Städten und Verkehrsverbünden Deutschlands (Regionalbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Busse).

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen "aG" erhalten nur körperlich stark mobilitätseingeschränkte Menschen. Blindheit oder Sehbehinderung allein berechtigen nicht zu einem "aG". Es müssen noch weitere schwere körperliche Einschränkungen hinzukommen.

Merkzeichen H

Merkzeichen "H" erhalten Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit einem Sehvermögen 5% und weniger auf dem besseren Auge. Sie haben in Hessen auch Anrecht auf Sehbehindertengeld.

 

Sie haben ein Anrecht auf folgende Vergünstigungen:

  • kostenlose Wertmarke zur Nutzung öffentlichen Nahverkehrs
    (beim zuständigen Versorgungsamt anfordern)
  • völlige Kfz-Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist.
  • weitere Steuervorteile: absetzungsfähiger Pauschalbetrag von 3700,- € wegen außergewöhnlicher Belastungen, absetzungsfähige Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bis zu 924, - €, absetzungsfähiger Pauschalbetrag von 695 € für Kfz-Halter.

Merkzeichen Bl

Das Merkzeichen "Bl" erhält, wer dem Gesetz nach als blind gilt (Sehvermögen 2 % und weniger). Blindengeldbezieher haben immer Anrecht auf "Bl"!

 

Es berechtigt zu folgenden Vergünstigungen:

 

  • Ausstellung eines Behindertenparkausweises zum Parken auf Behindertenparkplätzen etc. (Antrag beim Ordnungsamt)
  • kostenlose Wertmarke zur Nutzung öffentlichen Nahverkehrs
    (beim zuständigen Versorgungsamt anfordern)
  • Parkplatzreservierung in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes,  auch wenn man nicht selbst Halter eines Kraftfahrzeugs ist (Antrag beim Ordnungsamt)
  • gebührenfreie Reservierung bei Bahnreisen (auch für die Begleitperson)
  • Erwerb von Fahrkarten im Zug ohne Bordpreisaufschlag
  • kostenlose Wertmarke zur Nutzung öffentlichen Nahverkehrs
    (beim zuständigen Versorgungsamt anfordern)
  • völlige Kfz-Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist; dieser Antrag ist beim zuständigen Zollamt zu stellen; hier finden Sie das Formular: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=6QO8JCCX42S1DKF63H2LET9AG Geben Sie in das Suchfeld den Begriff "KFZ Steuerbefreiung" ein, um das Formular direkt aufzurufen.
  • weitere Steuervorteile: Über den absetzungsfähiger Pauschalbetrag wegen außergewöhnlicher Belastungen, die absetzungsfähigen Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, den absetzungsfähigen Pauschalbetrag für Kfz-Halter und weitere Steuervorteile informiert Sie das zuständige Finanzamt.

Merkzeichen B

Das Merkzeichen "B" erhalten nur diejenigen Schwerbehinderten, die selbst die Berechtigung haben, sich unentgeltlich im öffentlichen Nahverkehr befördern zu lassen, die also eines der folgenden Merkzeichen erhalten haben: G, aG, H, Gl
Das Merkzeichen "B" berechtigt zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im deutschen öffentlichen Nah- und Fernverkehr (nicht in Sonderzügen!) und auf einigen innerdeutschen Flügen.
Es handelt sich aber nicht um eine Verpflichtung zur Mitnahme einer Begleitperson.

Merkzeichen Gl

Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.

Merkzeichen TBl

Das Merkzeichen TBl erhalten nur schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben.